Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MS QF GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MS QF GmbH

§ 1 Allgemeines

Verträge für Lieferungen und Leistungen zwischen MS QF GmbH (Nachfolgend MSQF) und ihren Kunden (nachfolgend KUND) kommen, soweit keine ergänzenden Vertragsbedingungen von MSQF wirksam sind, ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen zustande. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen vom KUND, die von MSQF nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind in jedem Fall unverbindlich. Alle Vereinbarungen bedürfen, um bindend zu sein, der schriftlichen Bestätigung von MSQF.

§ 2 Bestellung, Auftragserteilung

MSQF nimmt mündliche und schriftliche Bestellungen entgegen. Ein Vertrag kommt aber erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Erfüllung oder einem Erfüllungsangebot durch MSQF zustande. Alle von MSQF erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 4 Wochen. In einem Angebot zusammengestellte Leistungen und Waren werden nur dann als zusammengehörig angesehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. MSQF ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.

§ 3 Lieferfristen

Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist ist nur vereinbart, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Teillieferungen und Teilleistungen durch MSQF sind zulässig. Wird eine verbindliche Lieferzusage um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat KUND an MSQF eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen, die mit der Bekanntgabe an MSQF beginnt. Falls dann keine Einigung über ein neues Lieferdatum zustande kommt, kann KUND nach Ablauf der Nachfrist durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bestehen Schadenersatzansprüche von KUND nur dann, wenn MSQF einen Schaden bei KUND vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, weitergehende Ersatzansprüche von KUND sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Macht KUND von seinen vorbezeichneten Rechten nicht unverzüglichen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Ansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferzusagen zu.

§ 4 Preise und Zahlungen

Alle von MSQF angegebenen Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer kommt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Preise für Software schließen die Installation, die Einarbeitung und etwaige Anpassung an andere Hardware und/oder andere Software nicht ein. Diese Leistungen sind von KUND gesondert zu bestellen und werden dann gesondert berechnet. Gesondert berechnete Einweisungen informieren über die wichtigsten Leistungsmerkmale eines Liefergegenstandes, ohne eine ausführliche Schulung ersetzen zu können. MSQF bietet KUND für derartige Leistungen gesonderte Service-, Pflege- und Schulungsvereinbarungen an.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt bar oder durch Überweisung ohne Abzug zahlbar. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen sind ausgeschlossen. Kommt KUND mit einer Zahlung in Verzug, so ist MSQF berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken üblicherweise berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 10%, bei sofortiger Zinsfälligkeit, bezogen auf den Rechnungsendbetrag, zu berechnen. Bei nachgewiesenem höherem Zinsniveau ist MSQF berechtigt den nachgewiesenen Prozentsatz zu berechnen. Die Aufrechnung mit von MSQF bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald eine Teilzahlung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig eingeht. In diesem Falle kann MSQF auch alle sonstigen, KUND vertraglich geschuldeten Leistungen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurücktreten und/oder soweit gesetzlich zulässig – Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

§ 5 Annahmeverzug

Nimmt KUND den Vertragsgegenstand nicht termingemäß ab, so ist MSQF berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Unberührt davon bleiben unter den Voraussetzungen der § 326 BGB vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt MSQF Schadenersatz wegen Nichterfüllung, kann MS QF GMBH 20% des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und verbrauchtes Material als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. MSQF behält sich vor, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Alle von MSQF an KUND gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum von MSQF. KUND darf die unter Eigentumsvorbehalt von MSQF stehende Ware weder verpfänden noch anderweitig zur Sicherheit übereignen. KUND ist verpflichtet, etwaige Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware MSQF unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er ist weiterhin verpflichtet, den Dritten, die Zugriffe auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nehmen, das Eigentum von MSQF sofort zur Kenntnis zu bringen. KUND hat die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sorgfältig zu bewahren und auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern. KUND tritt hiermit seine etwaigen künftigen Ansprüche aus den Versicherungsverträgen im Hinblick auf die gelieferte Vorbehaltsware an MSQF ab. KUND hat die Kosten aller Maßnahmen, die zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums von MS QF GMBH dienen, zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Maßnahme fehlschlägt, objektiv aber geboten scheint. Bei vertragswidrigem Verhalten von KUND, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug gerät, ist MSQF berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzuverlangen. KUND hat die Ware dann sofort herauszugeben. Ein Rücktritt vom Vertrag durch MSQF liegt nur dann vor, wenn MSQF den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.

§ 7 Gewährleistung

MSQF gewährleistet für den Verkauf neuer Waren an KUND eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate (bzw. die gesetzliche Mindestdauer) ab Übergabe der Ware an KUND, oder ab Übergabe an ein Transportunternehmen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von MSQF durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen sein, so ist KUND zur angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass KUND an MSQF eine Nachfrist von mindestens vier Wochen per eingeschriebenen Brief gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch MSQF sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Eine Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen wurden. MSQF haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung unserer Aufstellbedingungen, natürliche Abnützung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische elektrochemische oder elektrische Einflüsse usw. zurückgehen, sofern sie nicht von uns verschuldet sind. MSQF H haftet nicht für die Lauffähigkeit von Programmen auf Hardware, die nicht von MSQF geliefert wurde. Der Gewährleistungsanspruch verfällt auch dann, wenn KUND einen Mangel nicht unverzüglich, innerhalb von acht Tagen ab Lieferung oder Auftreten des Mangels bei MSQF schriftlich anzeigt. KUND und MS QF GMBH stimmen darin überein, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungen fehlerfrei sein können. Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Garantiefall zu vergüten.

§ 8 Patent- und Urheberrechte

MSQF behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an der erstellten Software, Entwürfen, Projektdokumentationen, Konzeptionen und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung durch MSQF darf/dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren insbesondere von Schulungsunterlagen ist ohne ausdrückliche Einwilligung von MSQF untersagt. Auf Verlangen ist/sind sie unverzüglich an MSQF zurückzugeben, sofern dies nicht anderen Nutzungsvereinbarungen widerspricht. Im Falle der Zuwiderhandlung ist MSQF berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Für die Verletzung etwaiger Patent- und Schutzrechte durch KUND kann MSQF nicht haftbar gemacht werden.

§ 9 Warenrücksendung/Umtausch

Warenrücksendungen sind nur mit der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung durch MSQF zulässig. Im Falle der vereinbarten Warenrücknahme wird grundsätzlich eine Kostenpauschale erhoben. Warenrücksendungen, die „unfrei“ bei MSQF eintreffen, werden nicht angenommen. Im Falle der Falschbestellung durch den Kunden muss die Ware „frei Haus“ an MSQF zurückgesandt werden, das Transportrisiko trägt der Kunde.

§ 10 Servicevoraussetzungen

Für Installation/Wartung/Service/Bugfixes/Updates/Upgrades muss ein Zugang über TeamViewer o.ä. mit Admin-Rechten auf die Filestruktur der Datenbank gewährleistet werden.

§ 11 Teilunwirksamkeit

Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtsanwendung

Für alle eventuellen Streitigkeiten mit MSQF aus einer Geschäftsbeziehung oder deren Anbahnung wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz von der Geschäftsführung vereinbart. Erfüllungsort ist Görlitz. Es gilt deutsches Recht, die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

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